STEUERBERATUNG
- Anfertigung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Anträgen sämtlicher Steuerarten
(für Unternehmen und Privatpersonen)
- Jahresabschlüsse (einschließlich sämtlicher Sonderabschlüsse)
- Gewinnermittlungen
- Bilanzbericht mit Plausibilitätsbeurteilung gemäß Anforderungskriterien der Kreditinstitute
nach § 18 KWG
- Beratung und Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten vor sämtlichen Finanzämtern (bundesweit)
- engagierte Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten in Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung des Steuerrechts